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Arbeitsrechtliche Fragestellungen reichen von
der Anbahnung und Abschluss des Arbeitsvertrages, der Durchführung des
Arbeitsverhältnisses sowie der Beendigung und Abwicklung des
Arbeitsverhältnisses. Hierbei sind für die Beratungs- und Vertretungspraxis der
Zeitpunkt und der Umfang der Beauftragung sowie der Auftraggeber (Arbeitnehmer,
Arbeitgeber, Gewerkschaft) entscheidend.
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Häufig sind in arbeitsrechtlichen Mandaten
(recht kurze) Fristen zu beachten. Das können Klagefristen, Ausschluss- oder
Verwirkungsfristen sein. Diese können die vermeintlichen Rechte und deren
Durchsetzung (z. B. Kündigungsschutz, Entgeltforderung, Urlaub, Entfernung einer
Abmahnung, Arbeitspapiere) erschweren oder vereiteln. Aber auch insolvenz-,
steuer- und sozialrechtliche Fragen sind zu beachten. Derartige Regelungen und
Tatsachen bestimmen oft das Handeln.
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