Rechtsanwalt Steffen Golle

Erbrecht

Willkommen
Zurück


Das Erbrecht spielt in der Rechtsanwaltskanzlei noch eine zu geringe Rolle. Typischerweise werden erbrechtliche Fragen von der Bevölkerung fast ausschließlich mit dem Notar in Zusammenhang gebracht. Dabei wird verkannt, dass das notarielle Testament nur eine mögliche Form der Verfügung von Todes wegen ist. Aber auch hier gilt, dass eine kompetente Beratung vor unliebsamen Überraschungen schützt. Leider beschäftigen sich zu wenig Menschen mit dieser im Themengebiet. Die Scheu vor dem Tod ist zu groß. Zu Lebzeiten versuchen die Menschen im hohen Maße die Geschicke zu lenken und Einfluss zu nehmen. Eigentlich besteht dieser Wunsch über den Tod hinaus. Nur wird entweder der Zeitpunkt verpasst oder die Regelungen sind mangels ausreichender Beratung nicht wirksam oder werden später aufgehoben.

 

 

Somit geht es im Erbrecht um die Testamentsgestaltung, erbvertragliche Regelungen, mithin um Regelungen vor dem Erbfall sowie um die Betreuung der Mandanten nach Eintritt des Erbfalls. Hier ist zu entscheiden, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden soll oder ob die Situation die Ausschlagung der Erbschaft gebietet. Fragen tauchen auf, wie z.B. die Frage nach dem Testamentsvollstrecker, des Nachlasskonkurses, der Nachlasspflegschaft, des Pflichtteilsrechts, die Erbunwürdigkeit, der Anfechtung von Testamenten usw.


Bei Fragen oder Kommentaren zu dieser Website senden Sie ein E-Mail an: Info@RA-Golle.de. Copyright © 2011 Rechtsanwalt Steffen Golle Stand: 13.11.2011