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Das
Erbrecht
spielt in der Rechtsanwaltskanzlei noch eine zu geringe Rolle. Typischerweise
werden erbrechtliche Fragen von der Bevölkerung fast ausschließlich mit dem
Notar in Zusammenhang gebracht. Dabei wird verkannt, dass das notarielle
Testament nur eine mögliche Form der Verfügung von Todes wegen ist. Aber auch
hier gilt, dass eine kompetente Beratung vor unliebsamen Überraschungen schützt.
Leider beschäftigen sich zu wenig Menschen mit dieser im Themengebiet. Die Scheu
vor dem Tod ist zu groß. Zu Lebzeiten versuchen die Menschen im hohen Maße die
Geschicke zu lenken und Einfluss zu nehmen. Eigentlich besteht dieser Wunsch
über den Tod hinaus. Nur wird entweder der Zeitpunkt verpasst oder die
Regelungen sind mangels ausreichender Beratung nicht wirksam oder werden später
aufgehoben.
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Somit geht es im
Erbrecht um die Testamentsgestaltung, erbvertragliche Regelungen, mithin um
Regelungen vor dem Erbfall sowie um die Betreuung der Mandanten nach Eintritt
des Erbfalls. Hier ist zu entscheiden, ob die Erbschaft überhaupt angenommen
werden soll oder ob die Situation die Ausschlagung der Erbschaft gebietet.
Fragen tauchen auf, wie z.B. die Frage nach dem Testamentsvollstrecker, des
Nachlasskonkurses, der Nachlasspflegschaft, des Pflichtteilsrechts, die
Erbunwürdigkeit, der Anfechtung von Testamenten usw.
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