Rechtsanwalt Steffen Golle

Familienrecht

Willkommen
Zurück


Es sollte Ziel jeder Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten sein, die Fragen der elterlichen Sorge, der Regelung des Umgangs, des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, der Ehewohnung, der Hausratsteilung, und der güterrechtlichen Auseinandersetzung einvernehmlich zu klären.

 

 

Zusammengefasst geht es um folgende Fragen. Bedeutung von Ehe und Familie, Allgemeine Ehewirkungen, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Hausratsverfahren, Verbundverfahren, Versorgungsausgleich, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung, erbrechtliche Aspekte bei Trennung und Scheidung, die nicht eheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragenen Lebenspartner schafft, Eheverträge und Scheidungsfolge Vereinbarungen, internationales Familienrecht, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Folgen der Trennung und Scheidung, Auswirkungen auf das Sozialrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht usw.

 

Das Familienrecht ist sicherlich eines der interessantesten Rechtsgebiete. Die Schwierigkeit besteht darin, dass es kaum jemanden gibt, der nicht bereits etwas mit familienrechtlichen Fragen zu tun hatte. Die meisten von uns hatten bereits mit dem Standesamt, Jugendamt, Vormundschaftsgericht, Familiengericht oder ähnlichem zu tun beziehungsweise kennen jemanden, der seine Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln konnte oder musste. Gerade aber wegen der Komplexität, Regelungsdichte und einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, die durch die Rechtsprechung jeweils im Einzelfall mehr oder weniger nachvollziehbar ausgeurteilt werden, ist eine kompetente Betreuung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unabdingbar.


Bei Fragen oder Kommentaren zu dieser Website senden Sie ein E-Mail an: Info@RA-Golle.de. Copyright © 2011 Rechtsanwalt Steffen Golle Stand: 13.11.2011