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Die klassischen
Tätigkeitsgebiete eines Rechtsanwaltes, der sich mit familienrechtlichen Fragen
zu beschäftigen hat, sind die auch für den Laien bekannten Probleme rund um die
Eheschließung und Ehescheidung. Die Mandanten beschäftigt zunehmend die Frage,
ob sie in der heutigen Zeit überhaupt noch die Ehe eingehen sollen. Steht der
Entschluss fest, ist die Frage zu klären, ob die gesetzlichen Regelungen für das
junge Paar ausreichend sind, oder ob es einer gesonderten vertraglichen Regelung
vor oder während der Ehe bedarf. So ist zu entscheiden, ob die Eheleute den
gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beibehalten sollen oder ob sie
Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder einer modifizierter Zugewinngemeinschaft
vereinbaren sollten. Diese Fragen lassen sich nur in einer gut vorbereiteten und
fachlich versierten Prüfung klären. Gerade in diesem Zusammenhang sind das
Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Steuerrecht nicht selten
Weichensteller.
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Die Zeit der Trennung
der Ehegatten ist schon schwer genug. Insbesondere die Kinder leiden
erfahrungsgemäß stark unter der neuen Situation. Zwar ist es wichtig, dass der
Rechtsanwalt die Ansprüche seiner Mandantschaft schnell und in voller Höhe
durchzusetzen versucht, aber die Gefühle der Beteiligten müssten vordergründig
berücksichtigt werden.
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