Rechtsanwalt Steffen Golle

Rechtsgebiete

Willkommen
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht


Familien- und Erbrecht hängen eng miteinander zusammen. So haben Normen im Familienrecht nur deshalb eine Daseinsberechtigung, weil Interessen ausgleichende Normen auch im Erbrecht existieren. Beispielsweise sind Verwandte in gerader Linie und Ehegatte untereinander familienrechtlich zu Unterhalt verpflichtet. Erbrechtlich haben diese Personen für den Fall der Enterbung einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann von dem Erblasser nur unter sehr engen Voraussetzungen ausgeschlossen werden.

 

 

Die klassischen Tätigkeitsgebiete eines Rechtsanwaltes, der sich mit familienrechtlichen Fragen zu beschäftigen hat, sind die auch für den Laien bekannten Probleme rund um die Eheschließung und Ehescheidung. Die Mandanten beschäftigt zunehmend die Frage, ob sie in der heutigen Zeit überhaupt noch die Ehe eingehen sollen. Steht der Entschluss fest, ist die Frage zu klären, ob die gesetzlichen Regelungen für das junge Paar ausreichend sind, oder ob es einer gesonderten vertraglichen Regelung vor oder während der Ehe bedarf. So ist zu entscheiden, ob die Eheleute den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beibehalten sollen oder ob sie Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder einer modifizierter Zugewinngemeinschaft vereinbaren sollten. Diese Fragen lassen sich nur in einer gut vorbereiteten und fachlich versierten Prüfung klären. Gerade in diesem Zusammenhang sind das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Steuerrecht nicht selten Weichensteller.

 

Die Zeit der Trennung der Ehegatten ist schon schwer genug. Insbesondere die Kinder leiden erfahrungsgemäß stark unter der neuen Situation. Zwar ist es wichtig, dass der Rechtsanwalt die Ansprüche seiner Mandantschaft schnell und in voller Höhe durchzusetzen versucht, aber die Gefühle der Beteiligten müssten vordergründig berücksichtigt werden.


Bei Fragen oder Kommentaren zu dieser Website senden Sie ein E-Mail an: Info@RA-Golle.de. Copyright © 2011 Rechtsanwalt Steffen Golle Stand: 13.11.2011